eine der sieben Einkunftsarten im Steuerrecht, die der Einkommensteuer unterliegen. Zur Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen (z. B. Mieten) die jeweiligen Aufwendungen dieser Einkunftsart (z. B. Reparaturen, Zinsen) abzuziehen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.