Bezeichnung für die vom Staat gestattete Möglichkeit, Verluste bei einzelnen steuerpflichtigen Einkunftsarten (z. B. bei Vermietung und Verpachtung) gegen Gewinne oder Überschüsse aus derselben oder aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit) im selben Jahr zu verrechnen. Beim Verlustabzug kann ein Jahresverlust mit positiven Einkünften vorangegangener (Verlustrücktrag) oder künftiger Veranlagungszeiträume (Verlustvortrag) verrechnet werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.