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Verkehrspolitik | bpb.de

Verkehrspolitik

Verkehrspolitik. Anteile der verschiedenen Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen und an den Verkehrsleistungen und im Güterverkehr (links) und im Personenverkehr (rechts)

spezieller Bereich der Wirtschaftspolitik, der alle Maßnahmen des Staates beinhaltet, die in Verbindung mit der Überwindung von räumlichen Entfernungen stehen. Gegenstände der Verkehrspolitik sind damit der Personen- und Gütertransport sowie alle Dienstleistungen, die mit dem Austausch und der Übermittlung von Nachrichten und Informationen verbunden sind. Ein funktionierendes und gut entwickeltes Verkehrssystem mit einer entsprechenden Verkehrsinfrastruktur, bestehend aus Verkehrswegen und Umschlagzentren wie Straßen, Schienenwegen, Wasserstraßen, Bahnhöfen, Flughäfen und Seehäfen, ist von großer Bedeutung, da so der Güteraustausch, die reibungslose Güterversorgung von Produzenten und Verbrauchern, die erforderliche räumliche Beweglichkeit der Bürger und der notwendige Informationsaustausch gewährleistet werden. Träger der Verkehrspolitik sind der Bund, die Länder sowie die Kommunen und zunehmend auch die Europäische Union. Der Bund ist dabei für die nationalen und überregionalen Verkehrswege wie Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen sowie das Bundeseisenbahnnetz zuständig, während in die Verantwortlichkeit der Länder und Kommunen die regionalen Verkehrswege wie Kreis- oder Landstraßen fallen.

Staatliche Eingriffe in das Verkehrswesen werden ökonomisch damit begründet, dass freier Wettbewerb in diesem Bereich zu gesamtwirtschaftlich nicht wünschenswerten, unwirtschaftlichen Ergebnissen führen würde und z. B. im Verlust bringenden Nahverkehr eine mögliche Unterversorgung bestimmter, vor allem ländlicher Regionen zur Folge hätte. Direkter staatlicher Eingriff im Verkehrssektor geschieht durch die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur, indirekter Eingriff durch Regulierung des Marktzutritts und der Preise. Ein Instrument der Mitfinanzierung von Autobahnen und Bundesstraßen ist die 2005 eingeführte Interner Link: Lkw-Maut.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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