Steuern, die beim Kauf von Waren mitbezahlt werden, z. B. die Tabaksteuer beim Kauf von Zigaretten, die Mineralölsteuer beim Tanken an der Tankstelle, die Sektsteuer beim Kauf von Sekt. Die Verbrauchsteuern sind somit indirekte Steuern. Das Aufkommen steht dem Bund zu (Ausnahme: Biersteuer; sie ist eine Landessteuer). Die Verbrauchsteuern sind nach der Lohn- und Umsatzsteuer die wichtigsten Steuerquellen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.