Ein Verbesserungsvorschlag setzt eine Änderung oder Neuerung gegenüber dem bestehenden Zustand voraus und ist von der Arbeitnehmererfindung abzugrenzen. Er ist als Sonderleistung zu vergüten, soweit er betrieblich verwertet werden kann, falls die Beschäftigung mit bestimmten Verbesserungen nicht an sich zum Aufgabenbereich oder Arbeitsgebiet des Mitarbeiters gehört. Einzelheiten zum betrieblichen Vorschlagswesen können sich aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.