Da ein Mangel nicht nur vom Händler oder Handwerker zu vertreten ist, sondern auch ein Fehler beim Produktionsprozess vorliegen kann, gilt die rechtliche Gewährleistung auch für Hersteller. Dieser Unternehmerrückgriff soll vermeiden, dass der Verbraucherschutz allein den Einzelhändler oder Handwerker trifft. Rückgriffsansprüche des Händlers an den Hersteller verjähren frühestens zwei Monate nach Erfüllung der Ansprüche des Endverbrauchers.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.