seit November 2008 zugelassene, v. a. für Existenzgründer interessante Variante der traditionellen GmbH. Diese haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) kann mit einem Startkapital von 1 € gegründet werden, sie muss so lange ein Viertel ihres Jahresüberschusses ansparen, bis sie das reguläre Stammkapital der GmbH von 25 000 € erreicht hat. Erst dann kann die Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Die Einbringung von Sacheinlagen ist nicht möglich. Zur Gründung der Mini-GmbH genügt die Anfertigung eines Musterprotokolls mit einer Mustersatzung, von einem Notar beurkundet (Kosten 20 €, bei der GmbH 300 €). Die Zahl der Gesellschafter beträgt maximal drei; ihre Haftung ist auf die Geschäftseinlagen begrenzt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.