Zusätzlich zum regulären Entgelt auch während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt) gibt es Urlaubsgeld nur bei besonderer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, gemäß Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag (als zusätzliche Leistung).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.