Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich zwar selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung unterstellen, wobei ein Unternehmen des Konzerns (Ober- oder Muttergesellschaft, herrschendes Unternehmen) die anderen Mitglieder des Konzerns (Unter- oder Tochtergesellschaften, abhängige Unternehmen) beherrscht. Die Beherrschung durch die Muttergesellschaft, die oft eine
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.