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Unternehmenskonzentration | bpb.de

Unternehmenskonzentration (feindliche Übernahme).

Unternehmenskonzentration. Beim Bundeskartellamt angemeldete Unternehmenszusammenschlüsse

die Zusammenballung von Marktmacht bei Unternehmen durch überdurchschnittliches Wachstum eines Großunternehmens im Vergleich zu seinen Mitwettbewerbern oder durch Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionen), wenn sich z. B. selbstständige Unternehmen vertraglich zusammenschließen, dadurch ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben und sich einer einheitlichen, zentralen Leitung in einem Interner Link: Konzern (siehe dort) unterstellen oder wenn ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen auch gegen seinen Willen übernommen wird (feindliche Übernahme). Unternehmenskonzentration ist ein Prozess der Zusammenfassung von Marktanteilen und Ballung von Verfügungsmacht über Produktionsmittel und bei der Bildung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ein Thema der Interner Link: Wettbewerbspolitik.

Nach der Produktionsstufe unterscheidet man zwischen horizontaler Konzentration, wenn die beteiligten Unternehmen die gleiche Produktions- oder Handelsstufe haben, z. B. Zusammenschlüsse in der Automobilbranche oder der Zusammenschluss mehrerer Großbanken. Vertikale Konzentration liegt vor, wenn sich Unternehmen aufeinanderfolgender Produktions- oder Handelsstufen zusammenschließen, z. B. Zulieferbetriebe mit Abnehmerbetrieben. Bei anorganischer Konzentration, die auch als diagonale (konglomerate) Konzentration bezeichnet wird, schließen sich branchenfremde Unternehmen, z. B. Banken, Zeitungsverlage und Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, zusammen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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