zum einen der auch als Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie bezeichnete Zuschuss des Staates in Höhe von 2 500 €, der bis Ende 2009 unter bestimmten Bedingungen für den Kauf eines Neu-, Vorführ- oder Jahreswagens gezahlt wurde, wenn gleichzeitig das alte Fahrzeug, das mindestens seit neun Jahren zugelassen sein musste (Erstzulassung 13. 1. 2000), bei einem zertifizierten Verwertungsbetrieb verschrottet wurde. Die staatliche Umweltprämie wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II im Januar 2009 beschlossen.
Als Umweltprämie oder Umweltbonus kann zum andern die im Mai 2016 beschlossene Kaufprämie für Elektroautos bezeichnet werden. Bis 2019 wird z. B. der Kauf von reinen Elektroautos mit bis zu 4 000 € bezuschusst. Beide Umweltprämien dienen dem Klimaschutz (umweltfreundliche Neuwagen) und der Unterstützung der Automobilindustrie.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.