die Lieferung einer mangelfreien Ware bei Rückgabe der mangelhaften Sache; ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Ersatzlieferung besteht für den Käufer bei Beachtung der Rügefrist (innerhalb von zwei Jahren) nur bei Lieferung einer mangelhaften Serienware, z. B. Kühlschrank, TV-Gerät. Beim Kauf einer einmaligen Sache (= Stückkauf, z. B. eines Originalgemäldes) entfällt dieses Recht. Der Käufer hat ein Recht auf Nachbesserung, aber auch auf Reparatur. Zahlreiche Handelsunternehmen gewähren jedoch freiwillig (Kulanz) ein vertragliches Umtauschrecht innerhalb einer bestimmten Frist; für Sonderangebote gilt dies i. d. R. nicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.