ein vertraglicher Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe, bei dem die beteiligten Unternehmen die Anwendung von einheitlichen Typen vereinbaren. Durch die Typung werden z. B. bestimmte Maße oder Eigenschaften von Bauteilen oder Vorprodukten vereinbart (z. B. die Verwendung typisierter Pfandflaschen für Mineralwasser). Typenkartelle werden wettbewerbsrechtlich so behandelt wie
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.