Personen wie Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, denen ein bestimmtes Recht an einer Sache zur Verwaltung übertragen wurde, in eigenem Namen zu handeln, aber im Interesse des Auftraggebers. Treuhänder richten z. B. Treuhandkonten ein, um bestimmte Geschäfte wie einen Grundstückskauf abzuwickeln.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.