die Einrichtung, der gemäß dem Einigungsvertrag und dem Treuhandgesetz von 1990 bis Ende 1994 die Aufgabe anvertraut war, das ehemalige volkseigene Vermögen der früheren DDR zu verwalten und zu verwerten. Die Treuhandanstalt war als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert und unterstand der Fachaufsicht des Bundesfinanzministers. Hauptaufgabe war, die ehemaligen DDR-Betriebe und großen Kombinate zunächst in kleinere wirtschaftliche Einheiten zu gliedern, wenn nötig zu sanieren, um sie anschließend zu privatisieren. Die Privatisierung der Betriebe war jedoch der Sanierung vorzuziehen. Unwirtschaftliche Betriebe und Betriebsteile wurden stillgelegt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.