Verpflichtung des Arbeitnehmers,
seine Arbeit so auszuführen, dass die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebs immer gewahrt sind. Dazu zählen u. a. die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, die Beachtung von Wettbewerbsverboten oder die Verpflichtung, den Ruf des Arbeitgebers nicht zu untergraben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.