an Textilwaren angebrachte einheitliche Kennzeichnung, die über Eigenschaften und Pflege Auskunft geben. Textilerzeugnisse dürfen nach dem Textilkennzeichnungsgesetz nur dann an Verbraucher verkauft werden, wenn sie mit der Angabe des Rohstoffgehalts (nach Art und Gewichtsanteilen der verwendeten textilen Rohstoffe) versehen sind, z. B. 100 % Baumwolle oder 55 % Schurwolle und 45 % Polyester. Dabei dürfen die Symbole für die Pflegekennzeichnung, die auf internationaler Ebene festgelegt sind, nicht verändert werden. Die Kennzeichnung erfolgt an der Ware selbst (Etikett) mit einheitlichem Schriftbild; auch auf der Verpackung muss sie angebracht sein.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.