nicht dem Zahlungsverkehr dienende befristete Einlagen bei Banken mit vereinbarter Kündigungsfrist. Hierbei wird unterschieden zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern. Festgelder haben eine im Voraus vereinbarte Laufzeit von einem Tag (täglich fälliges Geld), 30 Tagen (Monatsgeld) oder 90 Tagen (Dreimonatsgeld). Dagegen haben Kündigungsgelder eine vereinbarte Kündigungsfrist. Sie sind bis zu ihrer Kündigung unbefristet; nach erfolgter Kündigung haben sie den Charakter von Festgeldern (z. B. Fälligkeit 30 Tage nach Kündigung).
Bei Termineinlagen verzichten die Einleger für eine bestimmte Zeit auf ihr Verfügungsrecht, um einen höheren Zins als bei Sichteinlagen zu erhalten. Der Zinssatz hängt von der Höhe der Einlage und von der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigungsfrist ab. Kunden legen solche Geldbeträge als Termineinlagen an, die für größere Zahlungsverpflichtungen (z. B. Steuerzahlungen) zu bestimmten Terminen bereitstehen müssen, für die kurzfristig keine Verwendung besteht oder für die günstigere Anlagemöglichkeiten an der Börse abgewartet werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.