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Subsidiaritätsprinzip | bpb.de

Subsidiaritätsprinzip

Prinzip, nach dem eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit erst dann helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen darf, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen, die Funktion wahrzunehmen.

Im Sozialrecht erhalten nach diesem Prinzip Personen nur dann Unterstützungsleistungen, wenn sie weder von anderen Einrichtungen (z. B. Arbeitsagentur, Krankenkasse) Leistungen erhalten noch in ihrer Familie oder selbst über genügend Vermögen oder Einkommen verfügen, um sich selbst zu helfen. Bekommt z. B. eine Alleinerziehende, vermögenslose Mutter keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, weil sie in der Erziehungsphase dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, steht ihr Sozialhilfe zu.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten