Aktien, die das anteilige Recht am Vermögen eines Unternehmens verbriefen, doch im Vergleich zu Nennwertaktien einen bestimmten, in der Satzung der AG festgelegten Anteil am Grundkapital darstellen. Bei Stückaktien wird der Anteil nicht als Geldbetrag ausgedrückt (nennwertlose Aktie). Die Berechnung des (fiktiven) Nennwertes erfolgt, indem das Grundkapital durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird, sodass jede Aktie einen gleich großen Anteil am Grundkapital repräsentiert. Dabei darf der Mindestnennbetrag (1 €) nicht unterschritten werden. Der Umfang der Rechte des Aktionärs ergibt sich aus dem Verhältnis der Stückzahl der ausgegebenen Aktien zur Menge der vom Aktionär gehaltenen Aktien.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.