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Stromsteuer | bpb.de

Stromsteuer

Verbrauchsteuer auf Strom. Die Einführung der Stromsteuer am 1. 4. 1999 sollte im Rahmen der Interner Link: Ökosteuer (siehe dort) das knappe Gut Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Der Steuertarif erhöhte sich von (1999) 10,20 € je Megawattstunde auf 20,50 € (seit 2003). Das Aufkommen von (2015) 6,6 Mrd. € steht dem Bund zu.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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