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Stimmrecht | bpb.de

Stimmrecht

das wichtigste Verwaltungsrecht des Aktionärs. Grundsätzlich gewährt jede Aktie das Stimmrecht, das nach Aktiennennbeträgen ausgeübt wird; stimmberechtigte Aktien werden als Interner Link: Stammaktien (siehe dort) bezeichnet. Das Prinzip wird durchbrochen durch die Stimmrechtserweiterung bei Mehrstimmrechtsaktien, Stimmrechtsbegrenzung durch die Verankerung eines Höchststimmrechts und Stimmrechtsaufhebung bei stimmrechtslosen Interner Link: Vorzugsaktien (siehe dort). Das Stimmrecht wird im Rahmen der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen schriftlich legitimierten Bevollmächtigten ausgeübt. Banken bemühen sich um das Interner Link: Depotstimmrecht (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten