eine mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Vermögensmasse (Stiftungsvermögen) zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks, z. B. Förderung der Wissenschaft durch die VW-Stiftung. Die Stiftung benötigt die staatliche Genehmigung durch das Bundesland, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, um auch steuerlich anerkannt zu werden. Die Stiftung handelt durch den Vorstand.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.