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Steuerüberwälzung | bpb.de

Steuerüberwälzung

Steuerüberwälzung bedeutet, dass der Steuerzahler, z. B. der Kaffeeimporteur, die Kaffeesteuer an das Finanzamt abzuführen hat; dieser »wälzt« sie aber weiter an den Kaffeekonsumenten, der sie mit dem Kaffeekauf mitbezahlt; der Steuerträger ist der Konsument.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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