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Steuerreform | bpb.de

Steuerreform

Veränderung des Steuersystems u. a. mit den Zielen, die Steuerlast gerecht zu verteilen, die Steuerquote zu senken und trotzdem den Finanzbedarf des Staates zu sichern. So sah z. B. die Reform der Einkommensteuer eine Entlastung der Steuerzahler und die Senkung der Steuerquote vor. Das Steuerentlastungsgesetz aus dem Jahr 2000 sollte bis 2005 durch Erhöhung des Grundfreibetrages sowie die weitere Senkung des Eingangs- und des Spitzensteuersatzes eine deutliche Nettoentlastung erbringen. Aufgrund der gesunkenen Steuereinnahmen und der hohen Schulden wurde jedoch der Spitzensteuersatz als Interner Link: Reichensteuer (siehe dort) zum 1. 1. 2007 wieder angehoben, ebenso der Mehrwertsteuersatz auf 19 % erhöht (siehe Umsatzsteuer).

Wichtige Maßnahmen der Bundesregierungen seit 2005 waren u. a. die Reformen der Interner Link: Unternehmensteuern (siehe dort), der Interner Link: Erbschaftsteuer (siehe dort) und der Besteuerung von Kapitalerträgen durch die Einführung der Interner Link: Abgeltungsteuer (siehe dort) sowie Verbesserungen bei der Einkommensteuer (Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags, Senkung des Eingangssteuersatzes, verbesserte Absetzbarkeit von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten