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Steuerhinterziehung | bpb.de

Steuerhinterziehung (Schwarzgeld), Steuerstraftaten

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger seiner eindeutig bestehenden Steuerzahlung nicht nachkommt. Gerade bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist die illegale Interner Link: Steuerflucht (siehe dort) weitverbreitet. Dabei ist die Verlagerung von Kapital in Länder ohne Zinsbesteuerung (»Steueroasen«, »Steuerparadiese«) keineswegs illegal, allerdings müssen die aus dieser Geldanlage (Schwarzgeld) zufließenden Zinsen in Deutschland versteuert werden. Wer Steuern hinterzieht, muss für seine Steuerstraftaten mit folgenden Strafen rechnen: Bei Hinterziehung bis zu 1 000 € wird das Steuerstrafverfahren gegen eine Auflage eingestellt, bei bis zu 50 000 € wird eine Geldstrafe ausgesprochen, zwischen 100 000 € und 1 Mio. € eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei einer Steuerhinterziehung von über 1 Mio. € ergeht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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