Die Verteilung der Steuerlast zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben wird sicher subjektiv sehr unterschiedlich gesehen. Steuergerechtigkeit bedeutet nicht, dass jeder gleich viel zahlen muss. Der Gesetzgeber beachtet die persönlichen Lebensverhältnisse jedes Steuerpflichtigen: Einkommen, Familienstand und Kinder werden bei der Festlegung der Steuerlast berücksichtigt. Maßgebend ist das Leistungsfähigkeitsprinzip, d. h., die Höhe einer öffentlichen Abgabe richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Bürgers. Das bedeutet, dass z. B. für Besserverdienende ein höherer Einkommensteuersatz gilt, während Geringverdiener u. U. völlig von einer Steuer befreit sind.
Zur Steuergerechtigkeit gehört auch, dass alle, die die gleiche Besteuerungsgrundlage erfüllen, auch steuerlich gleich belastet werden (Gleichmäßigkeit der Besteuerung). Damit ist eine »Verhandlung« mit dem Finanzamt über die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung eigentlich nicht möglich.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.