Zu den einkommensteuerfreien Einnahmen gehören Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe und Leistungen von Kranken- und Unfallversicherung. Auch ein Lottogewinn ist steuerfrei, da die Vermögensteuer abgeschafft wurde und steuerlich keine Einkünfte vorliegen. Erst bei Zinsgewinnen oder Mieteinnahmen aus dem Lottogewinn entsteht grundsätzlich eine Einkommensteuerpflicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.