Die Steuerfahndung hat laut Abgabenordnung folgende Aufgaben: Erforschung von Steuerstraftaten, Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten, Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Die Steuerfahndung ist Teil der Finanzbehörden, daneben ist sie auch Strafverfolgungsstelle und somit den Weisungen der Staatsanwaltschaft unterworfen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.