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Steuerbemessungsgrundlage | bpb.de

Steuerbemessungsgrundlage Mengensteuer, Wertsteuer.

die technisch-physische Größe, z. B. bei der Kraftfahrzeugsteuer der Hubraum in cm3, oder die Geldgröße in Euro, die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde gelegt wird. Im ersten Fall spricht man auch von Mengensteuer, im zweiten Fall von Wertsteuer.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten