die Veröffentlichung freier Stellen am Schwarzen Brett des Unternehmens, in einer Annonce oder im Internet. Dabei muss der Arbeitgeber die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beachten. Ein Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze vor ihrer Besetzung zunächst firmenintern ausgeschrieben werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.