Aktien, die dem Inhaber im Unterschied zur Vorzugsaktie die normalen, durch das Aktiengesetz festgelegten Rechte gewähren: Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht, Stimmrecht, Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, Recht auf Dividendenanteil, Bezugsrecht, Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.