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Stammaktien | bpb.de

Stammaktien Stämme

Aktien, die dem Inhaber im Unterschied zur Vorzugsaktie die normalen, durch das Aktiengesetz festgelegten Rechte gewähren: Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht, Stimmrecht, Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, Recht auf Dividendenanteil, Bezugsrecht, Recht auf Anteil am Liquidationserlös.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten