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Stabilitätsgesetz | bpb.de

Stabilitätsgesetz Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

Kurzbezeichnung für das 1967 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, nach dem Bund und Länder bei ihrer Wirtschaftspolitik die Bedingungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu berücksichtigen haben. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Einsatz einer an den Lehren des Interner Link: Keynesianismus orientierten Interner Link: Fiskalpolitik (siehe dort) und das Konzept der Interner Link: Globalsteuerung (siehe dort).

Ziele der staatlichen Wirtschaftspolitik nach dem Stabilitätsgesetz sind: Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsgrad (Vollbeschäftigung), außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum. Diese vier Ziele werden auch als Interner Link: magisches Viereck (siehe dort) bezeichnet. Im Stabilitätsgesetz werden verschiedene Elemente staatlicher Einnahmen- und Ausgabenpolitik beschrieben, um die genannten Ziele im Sinne einer Interner Link: antizyklischen Wirtschaftspolitik (siehe dort) zu erreichen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten