Der im Vertrag von Amsterdam 1997 festgeschriebene Stabilitäts- und Wachstumspakt soll im Sinne der Interner Link: Konvergenzkriterien (siehe dort) die Budgetdisziplin der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sichern. Außer in Zeiten einer konjunkturellen Rezession oder bei außerordentlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen belegt die Vereinbarung die Mitgliedstaaten, deren Interner Link: Defizite im öffentlichen Haushalt über 3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegen (Defizitquote), mit Sanktionen. Beträgt der Rückgang des BIP eines Mitgliedstaates in einem Jahr weniger als 0,75 %, dann müssen Länder mit übermäßigen Defiziten innerhalb einer bestimmten Frist Budgetkorrekturen vornehmen. Geschieht dies nicht, wird der EU-Rat in der Regel Sanktionen beschließen, zunächst in Form einer unverzinslichen Einlage. Die Sanktionen zwischen 0,2 und 0,5 % des BIP werden nach zwei Jahren in eine Geldbuße umgewandelt, wenn das betreffende Haushaltsdefizit weiter übermäßig ausfällt. So wurde 2003 auch gegen Deutschland ein Verfahren wegen übermäßigen Haushaltsdefizits eingeleitet, eine Frühwarnung (»blauer Brief«) beschlossen und Maßnahmen empfohlen. Das Verfahren wurde 2007 endgültig eingestellt. Neben der Defizitquote gilt noch die Schuldenquote, nach der der Schuldenstand bezogen auf das BIP nicht höher als 60 % sein darf.
Infolge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, deren Bekämpfung zur starken Ausweitung der Staatsverschuldung führte, kam es zu neuen Defizitverfahren. Im Zusammenhang mit der europäischen Schuldenkrise wurde der Pakt zum Interner Link: Fiskalpakt (siehe dort) fortentwickelt und der Interner Link: Europäische Stabilitätsmechanismus (siehe dort) geschaffen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.