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Staatsverbrauch | bpb.de

Staatsverbrauch

von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialversicherung ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellte Verwaltungs- und Sachleistungen für die Allgemeinheit wie innere und äußere Sicherheit oder öffentliches Schulwesen. Der Begriff Staatsverbrauch oder öffentlicher Konsum ist insoweit irreführend, da der Staat diese Leistungen nicht selbst verbraucht oder für eigene Zwecke erbringt. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird der Staatsverbrauch, da es dafür keinen Marktpreis gibt, zu Herstellkosten bzw. anhand der laufenden Aufwendungen (z. B. Löhne, Gehälter, Bezüge der beim Staat Beschäftigten) bewertet. Abgezogen vom Staatsverbrauch werden Verkäufe (z. B. Benutzungsgebühren) und Ausgaben für Güter, die als soziale Sachleistungen den privaten Haushalten zur Verfügung gestellt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten