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Splittingverfahren | bpb.de

Splittingverfahren Ehegattensplitting

Sind Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig, dann lassen sie sich meist zusammen zur Einkommensteuer veranlagen (Zusammenveranlagung). Dazu wird das Splittingverfahren angewandt, wobei die Einkommen beider addiert, dann durch 2 geteilt und der für dieses Einkommen errechnete Steuerbetrag wieder mit 2 multipliziert wird. Durch dieses Ehegattensplitting ergibt sich bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehepartner aufgrund des Einkommensteuertarifs ein Steuervorteil. Das Ehegattensplitting gilt als umstrittene familienpolitische Maßnahme.

Beispiel: Ein Angestellter hat ein zu versteuerndes Einkommen von 55 000 €, seine Frau von 15 000 €; 70 000 € geteilt durch 2 ergibt 35 000 €, wofür (2016) eine Steuer von 7 091 € zu entrichten ist; multipliziert mit 2, ergibt sich für das Ehepaar eine Einkommensteuer von 14 182 €. Bei getrennter Veranlagung wären für beide zusammen 15 980 € abzuführen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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