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Spekulationssteuer | bpb.de

Spekulationssteuer private Veräußerungsgeschäfte.

Bezeichnung für die Besteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften, seit Anfang 1999 private Veräußerungsgeschäfte. Wer z. B. ein Wirtschaftsgut innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist (bei Immobilien sind es 10 Jahre) wieder verkauft und dabei einen Spekulationsgewinn von unter 600 € erzielt, muss dafür keine Steuer bezahlen. Liegt der Gewinn z. B. bei 2 000 €, muss jedoch der gesamte Spekulationsgewinn versteuert werden. Der Betrag von 600 € bei der Spekulationssteuer ist eine Interner Link: Freigrenze. Verluste im laufenden Jahr können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden; eine Interner Link: Verlustverrechnung (siehe dort) ist möglich.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten