Kreditinstitute, die als Anstalten des öffentlichen Rechts geführt werden. Ihre Träger sind Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände, deshalb auch die Bezeichnungen Stadt-, Kreis- oder Bezirkssparkasse. Für ihre Verbindlichkeiten haften das jeweilige Bundesland und die Sparkassen bzw. die Regionalverbände (Gewährträger). Organisation und Geschäfte der Sparkassen werden im Rahmen der Sparkassengesetze der Länder durch Satzung geregelt. Die Sparkassen unterliegen neben der Bankenaufsicht noch einer besonderen Sparkassenaufsicht.
Sparkassen entstanden im ausgehenden 18. Jahrhundert; ihre Aufgabe bestand darin, den unteren Bevölkerungsschichten für ihre bescheidenen Ersparnisse sichere Anlagemöglichkeiten anzubieten und über Notzeiten mit preiswerten Krediten hinwegzuhelfen. Die Sparkassen von heute haben sich zu
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.