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Sozialversicherungsausweis | bpb.de

Sozialversicherungsausweis

vom Rentenversicherungsträger auszustellender Ausweis. Er enthält die Interner Link: Versicherungsnummer (siehe dort) der Rentenversicherung, den Familiennamen und Vornamen des Beschäftigten. Unter bestimmten Bedingungen, z. B. Schaustellergewerbe, ist er mit einem Lichtbild des Beschäftigten auszustatten. Er ist bei Beginn jeder Beschäftigung dem Arbeitgeber vorzulegen. Bestimmte Beschäftigte (z. B. in der Bauwirtschaft) haben ihn auch während der Ausübung ihrer Beschäftigung mitzuführen und bei Kontrollen zur Aufdeckung von illegalen Beschäftigungsverhältnissen zu zeigen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten