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soziale Marktwirtschaft | bpb.de

soziale Marktwirtschaft

Ludwig Erhard

Soziale Marktwirtschaft.

Der deutsche Politiker und Wirtschaftswissenschaftler wurde 1897 geboren. Als Direktor der Wirtschaftsverwaltung des »Vereinigten Wirtschaftsgebietes« (1948/49) erklärte Erhard 1948 mit der Währungsreform gegen den Widerstand der Besatzungsmächte das Ende der Zwangswirtschaft. Zusammen mit Alfred Müller-Armack entwarf er in den 1940er-Jahren das Konzept der sozialen Marktwirtschaft, die er dann auch als erster Bundeswirtschaftsminister (1949 bis 1963) unter dem Bundeskanzler Konrad Adenauer erfolgreich durchsetzte. Der von ihm eingeleitete wirtschaftliche Aufschwung begründete seinen Ruf als »Vater des deutschen Wirtschaftswunders«. Von 1957 bis 1963 war der CDU-Politiker zugleich Vizekanzler. 1963 wählte ihn der Bundestag zum Nachfolger Adenauers; 1966/67 war er auch Vorsitzender der CDU. Nach innerparteilicher Kritik trat Erhard 1966 als Bundeskanzler zurück. Von 1949 bis ein Jahr vor seinem Tod 1977 war Erhard auch Bundestagsabgeordneter.

die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland; so benannt und wesentlich mitgeprägt von dem Ökonomen und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Alfred Müller-Armack (* 1901, † 1978) und vom ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard (* 1897, † 1977) und nach dem Zweiten Weltkrieg praktisch umgesetzt. Die soziale Marktwirtschaft baut auf Elementen der freien Marktwirtschaft auf, ist in der tatsächlichen Ausgestaltung jedoch durch die wirtschaftstheoretischen Vorstellungen des Interner Link: Neoliberalismus (siehe dort) und des Interner Link: Ordoliberalismus (siehe dort), vor allem vom Nationalökonomen Walter Eucken (* 1891, † 1950) und der Freiburger Schule geprägt.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, innerhalb dessen sich das wirtschaftliche Handeln abspielen kann. Dazu gehört die Sicherung persönlicher Freiheitsrechte wie das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung und die Möglichkeit, ein selbstständiges Gewerbe gründen zu können, das Privateigentum an den Produktionsmitteln oder das Recht, Vereinigungen zur Wahrung wirtschaftlicher und sozialer Interessen zu bilden. Die Gewährleistung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs sowie dessen Erhaltung durch eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung, die wettbewerbsbeschränkende Vorgänge auf den Märkten verhindert, sind ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung. Weitere Gestaltungsmerkmale der sozialen Marktwirtschaft sind z. B. freie Preisbildung für Güter und Leistungen am Markt, Gewinnstreben als Leistungsanreiz, eine von staatlichen Weisungen unabhängige Zentralbank, das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, über ihre jeweiligen Verbände die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung ohne staatlichen Eingriff zu regeln (Tarifautonomie), eine aktive Wirtschafts-, Konjunktur- und Steuerpolitik des Staates sowie ein Netz von Sozialleistungen, das z. B. Alte, Kranke, Einkommensschwache oder Arbeitslose vor wirtschaftlicher Not schützt, wenn eine Eigenversorgung nicht möglich ist.

Der Anspruch der sozialen Marktwirtschaft ist, die Vorteile einer freien Marktwirtschaft wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder hohe Güterversorgung zu verwirklichen, gleichzeitig aber deren Nachteile wie zerstörerischer Wettbewerb, Ballung wirtschaftlicher Macht oder unsoziale Auswirkungen von Marktprozessen (z. B. Arbeitslosigkeit) zu vermeiden. Die Zielsetzung der sozialen Marktwirtschaft ist deshalb ein größtmöglicher Wohlstand bei bestmöglicher sozialer Absicherung. Der Staat verhält sich aus diesem Grund nicht passiv, sondern greift aktiv in das Wirtschaftsgeschehen z. B. durch konjunkturpolitische, wettbewerbspolitische und sozialpolitische Maßnahmen ein. Eingriffe des Staates in die Wirtschaft erfolgen im allgemeinen Interesse und in solchen Bereichen, wo Anbieter oder Nachfrager durch angepasste, marktwirtschaftlich vertretbare Maßnahmen geschützt werden müssen (z. B. beim Verbraucherschutz oder der Wettbewerbsgesetzgebung).

Die soziale Marktwirtschaft hat sich seit ihrer Einführung nach 1948 in der Bundesrepublik Deutschland bewährt und zu einer bis dahin nicht gekannten Steigerung des Wohlstandes bei breiten Bevölkerungsschichten und zu einem hohen Maß an sozialer Sicherheit geführt. Allerdings waren Art und Umfang der staatlichen Eingriffe z. B. mit dem Hinweis auf den Interner Link: Wohlfahrtsstaat (siehe dort) politisch immer wieder umstritten.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten