die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Aufwendungen zur Finanzierung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (Sozialversicherungsbeitrag). Sie werden vom Bruttolohn oder -gehalt erhoben, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je die Hälfte der jeweiligen
Die Beitragshöhe in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie seit 2009 auch in der Krankenversicherung werden vom Bund einheitlich festgelegt. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein. Für den Arbeitgeber sind seine Sozialabgaben Lohnnebenkosten, Teil der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.