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Sondervermögen | bpb.de

Sondervermögen

eine verwaltungsmäßig vom übrigen öffentlichen Vermögen getrennte und zur Erfüllung spezieller Aufgaben bestimmte Vermögensmasse, für die meist ein besonderer Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan geführt wird. Solche Neben- oder Sonderhaushalte mit spezifischen Zweckbestimmungen sind z. B. das Interner Link: ERP-Sondervermögen oder der Fonds »Deutsche Einheit«.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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