Freistellung von der Arbeit für besondere persönliche bzw. familiäre Ereignisse, z. B. Tod eines Angehörigen, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Silberhochzeit. Da es für Sonderurlaub keine gesetzliche Regelung gibt, sind diese Punkte im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich geregelt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.