Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Sonderausgaben | bpb.de

Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen, (Altersvorsorgeaufwendungen)., Spenden

im Einkommensteuerrecht private Aufwendungen, die keine Interner Link: Werbungskosten (siehe dort) sind und meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen bei der Interner Link: Einkommensteuererklärung (siehe dort) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen. Dazu gehören die Vorsorgeaufwendungen, das sind einerseits Beiträge zu Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungen, Lebens- sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen (nicht Sachversicherungen wie Rechtsschutz- und Hausratversicherung) sowie andererseits die Beiträge zu gesetzlichen und zu privaten Rentenversicherungen (Altersvorsorgeaufwendungen). Die sogenannte Basisversorgung in der Rentenversicherung wird im Zuge der Neuordnung der Interner Link: Rentenbesteuerung sukzessive ab 2005 bis 2025 voll abzugsfähig, die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010.

Unterhaltsleistungen (bis zu 13 805 € im Jahr), Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (ab 2012 bis zu 6 000 € im Jahr), Kinderbetreuungskosten (bis maximal 4 000 € je Kind), Schulgeld (bis maximal 5 000 €), außerdem die steuerlich voll abzugsfähige Kirchensteuer sowie Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke (bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte; bei Spenden an politische Parteien die Hälfte der Spendensumme bis zum Betrag von 825 € direkt von der Einkommensteuerschuld) sind übrige Sonderausgaben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten