eigener Wechsel, in dem sich der Aussteller selbst zur Zahlung verpflichtet; ein unbedingtes und abstraktes Zahlungsversprechen. Aussteller und Bezogener sind bei diesem Wechsel identisch. Im Firmenkundengeschäft beispielsweise werden von Bankkunden eingegangene Zahlungsverpflichtungen häufig durch Solawechsel als zusätzliche Sicherheiten geleistet. Die Banken bringen diese Wechsel üblicherweise nicht in Umlauf.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.