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Sittenwidrigkeit | bpb.de

Sittenwidrigkeit guten Sitten.

Verstoß gegen die guten Sitten. Dieser liegt vor, wenn eine Handlung »gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden« verstößt, also nicht einem billigenswerten Durchschnittsempfinden entspricht. Sittenwidrigkeit führt bei Rechtsgeschäften, insbesondere Verträgen, zu deren Unwirksamkeit. Sittenwidrig und damit nichtig sind auch die Ausnutzung der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Vertragspartners, um sich daraus Vermögensvorteile zu verschaffen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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