Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Sichtwechsel | bpb.de

Sichtwechsel

Wechsel, der vom Bezogenen eingelöst werden muss, sobald er vorgelegt wird. Dieser Wechsel trägt also kein feststehendes Verfallsdatum, sondern etwa den Text: »Zahlen Sie gegen diesen Wechsel bei Sicht.« Für den Bezogenen ist hier von Nachteil, dass er stets (innerhalb eines Jahres nach Ausstellung) mit der Vorlage des Wechsels rechnen muss. Günstiger ist für den Bezogenen, aus einem Nachsichtwechsel verpflichtet zu sein, der eine bestimmte Zeit nach der Vorlage (z. B. 14 Tage nach Sicht) zu bezahlen ist.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten