die Übereignung von beweglichen Sachen durch den Kreditnehmer an den Gläubiger (z. B. Kreditinstitut) zur Sicherung einer Forderung. Die übereigneten Gegenstände verbleiben im Besitz des Kreditnehmers, z. B. ein Pkw. Aus Sicherheitsgründen verlangt das Kreditinstitut die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, solange der Kredit noch nicht abbezahlt ist.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.