vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats bestellte Person, die das Unternehmen bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen unterstützt. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der Art des Unternehmens und der Zahl der Beschäftigten und ist in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt (Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen ernennen). Sicherheitsbeauftragte sind von den Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) zu unterscheiden, die der Betrieb aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellen muss. Sie sollen Arbeitsschutzmaßnahmen beobachten und beurteilen, die Arbeitgeber in Sicherheitsfragen beraten sowie Maschinen oder Geräte vor ihrer Einführung technisch überprüfen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.