internationale Handelsabkommen, in dem sich die Exporteure bereit erklären, die Ausfuhr bestimmter Waren in das Bestimmungsland mengen- oder wertmäßig zu reduzieren bzw. nicht über eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert (Ausfuhrkontingente) hinaus zu steigern. Formal sind es freiwillige Vereinbarungen, die allerdings meist nur unter massivem Druck des Einfuhrlandes auf das Exportland, andernfalls stärkere Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, zustande kommen. Mit Selbstbeschränkungsabkommen sollen vor allem Importe aus Billiglohnländern begrenzt werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.